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Mit der am 15. Februar von der Landesregierung Sachsen-Annhalt veröffentlichten 4. Verordnung zur Änderung der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bleibt der gemeinnützige Vereinssport - und somit auch der komplette Floorball-Spiel- und Trainignsbetriebt - weiter ausgesetzt.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis einschließlich 10. März 2021 verlängert. Im Rahmen einer bis zum 26. Februar zu erarbeitenden Öffnungsstrategie des Landes hat der Landessportbund (LSB) Sachsen-Anhalt aber klare Vorstellungen für den Sport in Form eines Stufenplans eingebracht.

In der 4. Änderungsverordnung regelt der Paragraf 8 unverändert, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern auch weiterhin nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Bundeskader im Hochleistungssport.

Doch die Hoffnung wächst, dass sich zum ersten Jahrestag des Lockdowns etwas ändert. Im Rahmen der Landespressekonferenz erläuterte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseoff, dass das Land Sachsen-Anhalt bis zum 26. Februar eine Öffnungsstrategie für Sachsen-Anhalt erarbeiten will, die am 2. März 2021 im Landeskabinett besprochen wird. Im Rahmen des sogenannten Sachsen-Anhalt-Plans 2021 soll die schrittweise Rückkehr zur Normalität für alle gesellschaftlichen Bereiche beschrieben werden.

Der LSB hat diesbezüglich dem Ministerium für Inneres und Sport klare Vorstellungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Sachen-Anhalt eingebracht. In Form eines Stufenplanes sollen dabei auf Grundlage der Inzidenzwerte Regelung für die Nutzung der Sportstätten greifen.

Ein solcher Stufenplan würde den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, anhand der regionalen Infektionszahlen flexibel mit zusätzlichen Öffnungen von Sportanlagen bzw. auch Einschränkungen in der Nutzung der Sportstätten zu reagieren.

Die bereits im Dezember 2020 im Ministerium für Inneres und Sport eingebrachten Forderungen des LSB beinhalten auch das Training für sämtliche Kader im Nachwuchsleistungssport bis zum Landeskader der jeweiligen Landesfachverbände. (Quelle: LSB)

--> Vierte Verordnung zur Änderung der neunten Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt