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Gute Nachrichten in auch für den Sport schwierigen Zeiten! Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt richtet einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen ein, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben.

Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat zugestimmt, dass über einen Lotto-Hilfsfonds bis zu eine Million Euro extra bereitgestellt werden.

Kleine Sportvereine oder Theatergruppen in Sachsen-Anhalt sollen nicht mit den Kosten allein gelassen werden, die durch vorbereitete und danach abgesagte Veranstaltungen, Turniere oder Events entstanden sind“, sagten die Lotto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem. „Lotto ist der finanzielle Herzschlag der Vereinsarbeit und in Krisenzeiten wie diesen gegebenenfalls auch der Herzschrittmacher.

Damit könne auch Sportvereine in Sachsen-Anhalt für Ausfallbelastungen einen formlosen Antrag an Lotto Sachsen-Anhalt stellen, z.B. für:

  • Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt werden mussten,
  • Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt werden mussten,
  • für Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden mussten, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste oder
  • für Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung zu zahlen waren.

Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.

In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben?
Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.

Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?
Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.

Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben?
Betroffene schicken Lotto Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnachweis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.

Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen?
Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Info-Seite zum Lotto-Hilfsfonds für Betroffene der Corona-Pandemie.

Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Lotto-Geschäftsführer zeitnah im Benehmen mit dem Lotto-Aufsichtsrat.

Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden?
Anträge per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anträge per Post an:
Abteilung Fördermittel
– Stichwort Corona-Hilfe -
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg

 Hier gibt es alle Informationen zum Corona-Hilfsfond von Lotto Sachsen-Anhalt